ARBEITSRECHT

Unter Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit aller Rechtsregeln, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen.

Das (anwaltliche) Dienstleistungsspektrum von Holger Amann reicht hier von der Beratung bei der sog. Anbahnung bzw. Begründung von Arbeitsverhältnissen bis hin rechtlichen Fragen bei der Beendigung der Arbeitsverhältnissen.

Der Schwerpunkt der (außergerichtlichen) anwaltlichen Tätigkeit liegt hierbei insbesondere in der

– Unterstützung bei der Personalplanung und rechtskonform zu erfolgenden Stellenausschreibungen

– Mitwirkung bei der Einschätzung von BewerberInnen (Unterlagen / Zeugnisse / u.a. und Personalauswahl

– Erstellung von (befristeten) oder unbefristeten Arbeitsverträgen (die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen auch wirklich passen)

– Beratung und Vertretung bei etwaigen vor und während der Beschäftigung auftretenden Themen wie “Schwerbehinderung”, “Mutterschutz / Elternzeit”, Urlaub und Arbeitszeit, und vieles mehr.

– (rechtliche) Beratung / Unterstützung beim Umgang mit sog. schwierigen Mitarbeitern (m/w/d)

– rechtliche Unterstützung bei “Problemen im Arbeitsverhältnis”, wie sog, Pflichtverletzungen / Fehlverhalten (z. B. „zu spät kommen“, Straftaten wie Diebstahl, Mobbing, „zu spät zahlen“, usw.), bei Arbeitsunfähigkeit, Fragen zum Urlaubsrecht, zu Lohnkürzungen, zur Teilzeittätigkeit, zum Mutterschutz sowie zum Schwerbehindertenrecht, oder auch Kurzarbeit, etc,

– Themen wie Personalgespräch, Er- und Abmahnungen,

– ggf. beendende Maßnahmen wie geplanten ordentlichen oder außerordentlichen / fristlosen Kündigung sowie

– Gestaltung / Abschluss von etwaigen Aufhebungsverträgen nebst Formalien / Taktik / Strategie und Bemessung von Abfindungen, etc.

– in der Beratung sowie Vertretung bei bereits ausgesprochenen Kündigungen,

– notwendiger Zeugniserstellung oder Zeugnisberichtigung,

– und natürlich in der Vertretung vor den Arbeitsgerichten, vor Allem in Kündigungs- oder Zeugnisstreitverfahren

– in der Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen

– in der Beratung wegen arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Betriebsübergang (§ 613 a BGB)

– seltener in der Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht (Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, etc.)

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